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   FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06   

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https://dejure.org/2009,35382
FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06 (https://dejure.org/2009,35382)
FG München, Entscheidung vom 10.02.2009 - 2 K 1335/06 (https://dejure.org/2009,35382)
FG München, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 2 K 1335/06 (https://dejure.org/2009,35382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nicht vertragsgemäß durchgeführter Ehegatten-Pachtvertrag steuerlich unbeachtlich - Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter kurzfristiger Verpachtung bzw. dauerhaft nur verlustträchtig möglicher Verpachtung eines Hotelgrundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht vertragsgemäß durchgeführter Ehegatten-Pachtvertrag steuerlich unbeachtlich; keine Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter kurzfristiger Verpachtung bzw. dauerhaft nur verlustträchtig möglicher Verpachtung eines Hotelgrundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nicht vertragsgemäß durchgeführter Ehegatten-Pachtvertrag steuerlich unbeachtlich - keine Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht auf Dauer angelegter kurzfristiger Verpachtung bzw. dauerhaft nur verlustträchtig möglicher Verpachtung eines Hotelgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97

    Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anschaffungskosten als nachträgliche Werbungskosten nur solange abgezogen werden, als das mit Kredit finanzierte Objekt Vermietungs- und Verpachtungszwecken gewidmet ist (BFH-Urteil vom 16. September 1999 IX R 42/97, BStBl II 2001, 528).

    In diesem Falle sind die Schuldzinsen einem kreditfinanzierten nicht steuerbaren Verlust der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen (BFH in BStBl II 2001, 528).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Solche Beweisanzeichen für eine private Veranlassung können unter Anderem besondere Arten der Nutzung der Immobilie sein (Urteil des BFH vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Ob aber ein Pachtverhältnis unter Angehörigen der Besteuerung zugrunde zu legen ist, entscheidet sich insbesondere aufgrund eines Fremdvergleichs, das heißt danach, ob das Pachtverhältnis klar und eindeutig vereinbart, bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sowie vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und ob sowohl sein Inhalt als auch die Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteil des BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Mindestvoraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Pacht- wie eines Mietvertrages ist, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie Überlassen einer konkret bestimmten Pachtsache zur Nutzung und Fruchtziehung sowie die Höhe der zu entrichtenden Pacht stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BStBl II 2000, 387).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Mindestvoraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Pacht- wie eines Mietvertrages ist, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie Überlassen einer konkret bestimmten Pachtsache zur Nutzung und Fruchtziehung sowie die Höhe der zu entrichtenden Pacht stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BStBl II 2000, 387).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Die Einkünfteerzielungsabsicht kann zunächst gegeben sein und erst später wegfallen (BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 18/02, BStBl II 2003, 914).
  • BFH, 12.01.2001 - IX B 116/00

    Fremdvergleich bei Mietverhältnissen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
    Dabei können auch Tatsachen außerhalb der Streitjahre berücksichtigt werden, soweit sie für die Streitjahre von Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2001 IX R 116/00, BFH/NV 2001, 778).
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